Neues aus Neu Fahrland
von Sabine Sütterlin
Worum geht es?
Der neue Eigentümer hat vor, auf dem Grundstück zwischen der Straße Am Föhrenhang und dem Fischereibetrieb Wohnhäuser zu errichten.
Der größere, nördliche Teil des Grundstücks liegt im Landschaftsschutzgebiet. Nach dem Brandenburgischen Landesgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, § 8 Absatz 3, ist es möglich, eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, um dort zu bauen. Dies muss aber „im Rahmen eines Bebauungsplans“ (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgnatschag#8) geschehen. Das heißt, die Stadt muss für das Gebiet erst einmal einen B-Plan aufstellen.
Der sogenannte „Bauturbo“ kann nur im südlichen, kleineren Teil der Fläche zur Anwendung kommen, da er außerhalb der Grenze des Landschaftsschutzgebiets liegt.
Das informelle Werkstattverfahren hat der vom Eigentümer beauftragte Projektentwickler in Abstimmung mit der Stadtplanung initiiert. Vier Architekturbüros waren eingeladen, Entwürfe für die Entwicklung des Quartiers zu erarbeiten. Im Bewertungsgremium war neben der Stadtplanung und dem Umweltbereich, dem Ausschuss für Stadtentwicklung der Stadtverordnetenversammlung, zwei Architekten und dem Projektentwickler auch der Ortsbeirat Neu Fahrland vertreten.
Im Verlauf dieses Verfahrens habe ich sehr deutlich gemacht, dass die Bebauung die Siedlungsstruktur im Umfeld, die Wassernähe und die Gegebenheiten des ländlichen Raums berücksichtigen muss. Zwei der Entwürfe haben dies weitgehend aufgenommen. Bei der Abstimmung fand sich für einen davon eine knappe Mehrheit. Er muss noch einmal gründlich überarbeitet werden. Auch dann ist er laut Stadtplanung aber nicht als verbindliche Grundlage für die Aufstellung des B-Plans zu betrachten, sondern lediglich als „Empfehlung“.
Bei der Bürgerversammlung werden alle vier Entwürfe präsentiert und die Diskussion erläutert, die schließlich zur Wahl der „Vorzugsvariante“ geführt hat. Dies bildet die Grundlage für Ihre Fragen und Hinweise zu dem Vorhaben.
Wenn es später zum regulären „Bauleitplanungsverfahren" kommt, wird die Öffentlichkeit erneut beteiligt (https://buergerbeteiligung-mil.brandenburg.de/bbp/de/planungsverfahren/kommunale-bauleitplanung/ueberblick/). Vor der endgültigen Abstimmung erhält der Ortsbeirat die Vorlage in jedem Fall nochmals vorgelegt, ehe sie in die Stadtverordnetenversammlung geht.
Wir freuen uns auf eine angeregte Diskussion.
Mit freundlichen Grüßen,
Sabine Sütterlin
Ortsvorsteherin Neu Fahrland